Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen.
Unter anderem besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, wenn die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes und der besuchten Schule in der
· Primarstufe/ Klasse 1-4: 2,0 km
· Sekundarstufe I/ Klasse 5-10 3,5 km
· Sekundarstufe II/ Klasse 11-13 5,0 km
beträgt.
Bitte verfahren Sie anhand der folgenden Punkte, wenn Sie die Anspruchsprüfung durch die Schulverwaltung wünschen:
1. Antragstellung:
· Der Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.
Das Schuljahr beginnt am 01.08.2024 und endet am 31.07.2025.
· Der Antrag auf Fahrkostenübernahme muss für jedes Kind grundsätzlich bis spätestens 22.03.2024 bei der Schulverwaltung eingereicht werden.
Die Einreichung kann postalisch, als Anlage zur Mail oder über die Schule erfolgen.
· Dies gilt unabhängig vom Wohnsitz des Kindes.
· Dies gilt nur, wenn das Kind eine Schule in Schwerte besucht.
· Den Antrag auf Fahrkostenübernahme erhalten Sie im Sekretariat der besuchten Schule.
· Die digitale Antragstellung über das Serviceportal der Stadt Schwerte ist wegen des Cyberangriffs auf unser Rechenzentrum momentan nicht möglich.
2. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine Grundschule in Schwerte besuchen:
· Bei rechtzeitiger Antragstellung bis zum 22.03.2024 müssen die Kinder, die bereits im Schuljahr 2023/2024 eine vom Schulträger bezahlte Fahrkarten hatten, nichts tun.
Dies gilt unabhängig vom Wohnsitz dem Kindes.
Die für das Schuljahr 2023/2024 ausgehändigten „Deutschlandtickets Schule“ behalten bei rechtzeitiger Antragstellung ihre Gültigkeit. Sollte das „Deutschlandticket Schule“ aufgrund von politischen Entscheidungen nicht über den 31.12.2024 hinaus angeboten werden, wird Ihnen automatisch das Folgeticket (Schulwegmonatsticket) direkt vom Verkehrsbetrieb per Post zugeschickt.
· Die Bestellung von neuen Fahrkarten (Kind hatte im Schuljahr 2023/2024 noch keine Fahrkarte für die ab 01.08.24 besuchte Schule) für Kinder mit Wohnsitz Schwerte erfolgt nach rechtzeitiger Antragstellung und Feststellung des Anspruchs durch das Schulverwaltungsamt beim zuständigen Verkehrsbetrieb.
· Bei Neuanträgen (Kind hatte im Schuljahr 2023/2024 noch keine vom Schulträger bezahlte Fahrkarte für die ab 01.08.24 besuchte Schule) oder verspäteter Antragstellung nach dem 22.03.2024 für Kinder mit Wohnsitz Dortmund und Hagen müssen die Eltern zusätzlich den Bestellschein der DSW 21 (2-fach Durchschreibesatz/ Papier) neu ausfüllen.
· Den Bestellschein der DSW 21 bekommen Sie im Sekretariat der besuchten Schule. Dieser muss, von den Eltern vollständig ausgefüllt, zusammen mit dem Antrag auf Fahrkostenübernahme bis spätestens 15.06.2024 beim Schulverwaltungsamt vorliegen.
· Alle fristgerecht neu bestellten Fahrkarten bekommen Sie direkt vom jeweiligen Verkehrsbetrieb pünktlich zum Schuljahresbeginn zugeschickt.
· Es erfolgt keine Aushändigung der Fahrkarte mehr über die besuchte Grundschule.
Bitte sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass sich auch der Nachname Ihres Kindes an Ihrem Briefkasten befindet, da ansonsten das Ticket nicht zugestellt werden kann.
Sollten Sie weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt, Frau Langfeld. Den Kontakt können Sie entweder telefonisch unter 02304/104687 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! herstellen.